TFS - Verfahren




Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für den Grenzüberschreitenden Abfallverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (TFS-Verfahren/Notifizierungsverfahren) gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1013/06 vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen erstellt UBT die notwendigen Anträge und begleitet diese in Italien, Österreich, der Schweiz und in Deutschland bis zum Erhalt der Genehmigung.

In diesem Zusammenhang prüft UBT den zu behandelnden Stoffstrom, wählt geeignete Recycling oder Entsorgunsanlagen aus, verteilt Muster, erstellt die Deklarationsanalysen, übergibt das Angebot für die Entsorgung und falls gewünscht auch den Transport, kümmert sich um den Erhalt der notwendigen Entsorgungsnachweise und hilft bei der Freigabe der hinterlegten Sicherheitsleitungen nach Abschluß des Projekts.

UBT ist Ihr bevollmächtigte Ansprechpartner gegenüber den zuständigen Behörden und führt alle für den Erhalt der Genehmigung notwendigen Maßnahmen gemeinsam mit seinen Auftraggebern durch. 



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